Gültig ab 1.Januar 2024
I.    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Dienstleistungen von
„Namilas Hundezentrum“
§ 1 Geltungsbereich:
a)    Nachstehende AGB gelten für alle Verträge, Kurse, Abos, Seminare und sonstige Leistungen. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen sind separat auf den Anmeldeformularen aufgeführt.  Diese sind dann ebenfalls Bestandteil der AGB. Mit der Anmeldung werden unsere AGB und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Verträge werden zwischen Namilas Hundezentrum – Mirjam Arck, im folgenden Namilas genannt und zwischen dem Verbraucher, im Nachfolgenden Kunden genannt, geschlossen.
b)    Die Anmeldung und Bestätigung dieser kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen.

§ 2 Vertragsbedingungen Dogwalking + Allgemeines:
a)    Namilas verpflichtet sich, die in Betreuung genommen Hunde bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, verhaltensgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen, sowie das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
b)    Sollte Ihr Hund ein Aggressionsproblem mit Artgenossen und/oder Menschen haben, so ist dies vorher schriftlich mitzuteilen.
c)    Namilas kann die Annahme von Hunden/Teilnahme durch den Kunden am Training, Veranstaltungen etc. ohne Angabe von Gründen verweigern.
d)    Namilas ist berechtigt nach eigenem Ermessen Hilfsmittel (z.B. Schleppleinen, Maulkörbe, Agilityleinen, Kopfhalftern etc.) fachmännisch zu nutzen und einzusetzen.
e)    Jede/r Kunde/in hat vor Abschluss dieser Vereinbarung den vollständigen Nachweis über eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, eines tierärztlichen Impfbuches zu erbringen und bestätigt, dass sein/ihr Hund gesund (u.a. frei von Parasiten) ist. Weiterhin hat er/sie zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass der/die Hund/Hunde regelmäßig nachgeimpft werden und gegen Parasiten behandelt werden. Für die Impfungen sind unaufgefordert vom Tierhalter aktuelle Nachweise vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung wird der Hund nicht weiter betreut und eine Rückerstattung bereits bezahlter und reservierter Tage entfällt.  Namilas richtet sich hierbei nach dem eingetragenen Ablaufdatum der tierärztlichen Zeugnisse.
f)    Sollte der/die Kunde/in hierüber (z.B. Hund nicht geimpft, hat Flöhe usw.)  falsche Angaben gemacht haben, so haftet er für die daraus folgenden Kosten (z.B. alle Hunde u. Räume gegen Flöhe behandeln).
g)    Der/Die Kunde/in versichert, dass sein Hund im Eigentum ist. Er/Sie bleibt auch während der Betreuungszeit durch Namilas Eigentümer i.S.v. § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). D.h. der/die Hundehalter/in haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund entstehen.
h)    Wird bei einem Notfall der Tierhalter, trotz mehrerer Versuche nicht erreicht, so ist Namilas dazu berechtigt, das Tier notfallmäßig durch einen Tierarzt behandeln zulassen. Die für die Behandlung entstehenden Kosten werden zu 100 Prozent vom Kunden getragen. Sollte es sich bei dem Schadensfall um eine Bissverletzung handeln, so ist dies anschließend über die jeweiligen Halterhaftpflichtversicherungen zu klären.
i)    Dem Kunden ist bekannt, dass u.U. auch Mitarbeiter von Namilas für die Betreuung des Hundes verantwortlich sein können
j)    Namilas verpflichtet sich pro Tag mindestens 1 Stunde mit den zu betreuenden Hunden spazieren zu gehen oder diese in einem eingezäunten, ausreichend großen Bereich laufen zu lassen. Auf eine längere Spazier- oder Freilaufzeit besteht kein Anspruch. Die Zeit, in der der Hund von zu Hause aus abgeholt und wieder zurückgebracht wird, beträgt also mindestens -1- Stunde, ist allerdings oft länger durch die Abhol- und Bringzeit von weiteren Hunden. Auf diese weitere Zeit besteht aber kein Anspruch.
k)    Namilas behält sich vor, dass Dogwalking und Hundetraining aufgrund von extremen Wetterverhältnissen (Starkregen, Unwetter, Temperaturen über 30 Grad, kälter als minus 10 Grad etc.) abzusagen. Insbesondere bei Abopreisen sind solche Absagen bereits einkalkuliert und werden nicht erstattet. Bei Einzelterminen und Einzelbezahlung wird ein neuer Termin vereinbart.

§ 3 Vertragsbedingungen Hundeschule/Veranstaltungen/Workshops:
a)    Namilas bietet u.a. Einzelstunden, verschiedene Gruppenstunden für Erziehung und Beschäftigung und vermittelt in diesen Unterrichtseinheiten sowohl praktische, als auch theoretische Kenntnisse über die Erziehung und Haltung von Hunden.
b)    Bei den Leistungen von Namilas handelt es sich um Dienstverträge gem. §611 BGB. Es besteht kein Anspruch auf Erfolg vom Kunden an Namilas.
c)    Das Team von Namilas besteht aus mehreren Personen. Es besteht kein Anspruch auf ein Training bei einer bestimmten Person.
d)    Eine Trainingseinheit dauert zwischen 45-60 Minuten, soweit nicht anders vereinbart.
e)    Der Unterricht erfolgt entweder im Bereich Troisdorf oder Bergisch Gladbach, sowie teils in eingezäuntem Gelände. Findet das Training nicht live vor Ort statt, dann findet das Training online über den Bildschirm statt (hierzu reicht ein Smartpohne, Tablett, oder PC/Laptop mit Cam etc.). So können auch Stunden stattfinden, wenn einer der beiden Parteien z.B. krank ist. Onlinetraining kann auch aus bereits aufgezeichneten Aufgaben und Themenvorträgen bestehen.
f)    Namilas ist dazu berechtigt, Kunden einer anderen Trainingsgruppe zuzuordnen, wenn dies aufgrund von Unverträglichkeiten zwischen Hunden nötig ist, um fortlaufend die Qualität der Unterrichts beizubehalten. Namilas achten dabei auf die Zumutbarkeit des Kunden.
g)    Ein Hund darf nur am Training teilnehmen, wenn er frei von ansteckenden Krankheiten ist.
h)    Hündinnen die läufig sind, dürfen außer in den Stehtagen sehr gerne am Training teilnehmen, denn wo wenn nicht in der Hundeschule sollen Rüde und Hündin einen Respektvollen Umgang miteinander lernen.
i)    Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, d.h. nur wenn das, was im Training gezeigt wird, auch zu Hause im Alltag umgesetzt wird, kann das Training erfolgreich sein. Der Hundehalter lässt den Hund während dem Training durch Namilas nicht unbeaufsichtigt und nur auf Aufforderung in Kontakt zu anderen Hunden oder von der Leine.

§ 4 Vergütung/Stornierung:
a)    Soweit nicht anders vereinbart, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste, u.a. auf der Homepage bzw. auf Nachfrage erhältlich, abgerechnet.
b)    Weiterhin:
a.    ist der Betrag unmittelbar im Anschluss an die Dienstleistung in bar oder per EC-Karte zu begleichen
b.    wird ein Termine für Gruppen- oder Einzeltermine in voller Höhe berechnet, sofern dieser nicht 48 Stunden vorher abgesagt wird (gem. §§611,615 BGB), da Termine so kurzfristig i.d.R. nicht neu vergeben werden können.
c.    Bei Seminaren/Workshops/Sonderveranstaltungen gilt:
Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei;
50 % der Teilnahmegebühr werden fällig bei Stornierungen bis 10 Tage vor  Veranstaltungsbeginn.
Eine spätere Stornierung ist nicht mehr möglich. Auch wenn der Kunde den Workshop oder die Veranstaltung absagt, sind 100% der Teilnahmegebühr fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung (gem. §§611,615 BGB). Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Der Teilnehmer kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro einen Ersatzteilnehmer vorschlagen. Namilas Hundezentrum entscheidet dann über die Teilnehmer.
c)    Abo Verträge: Das Abo ist für langfriste/s Betreuung/Training gedacht. Der Betrag für das Abo ist monatlich im Voraus bis zum 27. des Vormonats, für den das Abo gelten soll, zu überweisen oder bar zu bezahlen. Beispiel: ein Abo für August 2024 muss bis 27. Juli 2024 bezahlt sein.
a.    Das Abo kann mit einer Kündigungsfrist von – 1 – Monat (Ausnahme Dogwalking: hier sind es 3 Monate) zum Monatsende gekündigt werden. Das Abo wird fortlaufend, auch bei Abwesenheit des Hundes bezahlt, dafür hat der Hund einen festen Platz im Dogwalking/Hundetraining/-Beschäftigung. Nicht in Anspruch genommene Tage/Kursstunden verfallen ersatzlos.
b.    Im Abopreis sind 12 Wochen pro Jahr Urlaub/Krankheit/Abwesenheit (Ausfall, wenn das Dogwalkerauto in der Werkstatt ist/Kind krank zu Hause etc.) beider Vertragspartner herausgerechnet. D.h. der Jahresabopreis bezieht sich auf 40 Kalenderwochen. Das Abo verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat.

§ 5 Haftung:
a)    Die Haftung von Namilas und deren Erfüllungsgehilfen sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit, Leib oder Leben des Kunden, Ansprüche von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§283BGB).
b)    Nachfolgende Sachverhalte sind von Haftung ausgeschlossen:
a.    Dem/der Kunde/in ist bekannt und bewusst, dass mehrere Hunde gleichzeitig durch Namilas in Verwahrung genommen werden. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es in Einzelfällen geschehen, dass es insbesondere zu: Kratz- und/oder Bisswunden kommen kann; Krankheiten zwischen den Tieren übertragen werden können; Parasiten wie z.B. Flöhe.
b.    Für diese und gleich gelagerte Obhutsrisiken wird jede Haftung der Auftragsnehmerin ausgeschlossen, es sei denn,
a.    Namilas hat dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.
c.    In seltenen Einzelfällen kann es, trotz größtmöglicher Sorgfalt geschehen, dass ein Tier abhandenkommt. Für dieses Obhutsrisiko wird ebenfalls die Haftung durch Namilas ausgeschlossen, es sei denn, Namilas hat dabei vorsätzlich, oder grob fahrlässig seine Aufsichtspflicht verletzt.
c)    Der/Die Kunde/in bleibt weiterhin in vollem Umfang für seinen Hund verantwortlich und ist für Schäden/Verletzungen, die sein Hunde anrichtet weiterhin voll haftbar. Außer Namilas handelt grob fahrlässig. Insbesondere während er am Angebot des Trainings (=Hundeschule)  oder anderen Veranstaltungen von Namilas teilnimmt, bleibt die komplette Haftung beim Kunden (=Halter des Hundes) bestehen, auch z.B. wenn er/sie dazu aufgefordert wird den Hund abzuleinen o.ä.
d)    Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
e)    Namilas verfügt über eine Betriebshaftpflicht bei der Ülzener Allgemeine Versicherung a.G.

§ 6 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen:
a)    Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art von Namilas sind  nicht gestattet.

§ 7 Sonstiges:
a)    Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen, dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
b)    Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.